Aus Sorgfaltspflicht wird Wettbewerbsvorteil
ESG & Supply Chain Management
Nachhaltigkeit ist ein zunehmend wichtiger Teil der Corporate Social Responsibility (CSR). In diesem Zusammenhang gewinnt das Lieferkettenmanagement für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Dies zeigt sich nicht zuletzt durch die Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Jahr 2021.
Das LkSG gilt ab dem 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen. Ab 1. Januar 2024 werden Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen erfasst. Das Gesetz verlangt von den betroffenen Unternehmen die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und die Schaffung einer neuen Funktion durch Bestellung eines Menschenrechtsbeauftragten.
Aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht unmittelbar durch das LkSG verpflichtet werden, sind jedenfalls mittelbar betroffen: Größere Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, geben ihre Verpflichtungen nach dem LkSG an ihre potenziellen Zulieferer weiter. Dies führt zwangsläufig dazu, dass Zulieferer, die bisher über kein Lieferkettenmanagement verfügen und keine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihrer eigenen Lieferkette umgesetzt haben, zukünftig entsprechende Strukturen und Prozesse vorhalten müssen, um als Vertragspartner überhaupt in Frage zu kommen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Unternehmen nachhaltig auszurichten und übernehmen für Sie die Umsetzung des LkSG.
Wir wissen, was für Sie wichtig ist
Unsere Leistungen im Überblick:
Überwachungsfunktion effizient umsetzen
Externer Menschenrechtsbeauftragter
Nach dem neuen LkSG sind betroffene Unternehmen verpflichtet, einen Menschenrechtsbeauftragten zu bestellen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Funktion dauerhaft für Sie. Die Vorteile gegenüber der Bestellung eines internen Menschenrechtsbeauftragten sind vielfältig.
Systematische Betrachtung — analog und digital
Risikoanalyse
Durchführung und Dokumentation einer Risikoanalyse zur Ermittlung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern. Sofern gewünscht: Einsatz eines digitalen Tools.
Ihr Engagement zur Wahrung der Menschenrechte
Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Hotline als zusätzlichen telefonischen Meldekanal bereit. Wir erstellen für Sie die erforderliche Grundsatzerklärung über Ihre Menschenrechtsstrategie auf Wunsch in mehreren Sprachen.
Vorausschauend handeln
Präventionsmaßnahmen
Unterstützung bei der Umsetzung von erforderlichen Präventionsmaßnahmen.
Informationen aufnehmen — Maßnahmen ableiten
Beschwerdeverfahren
Einrichtung eines vertraulichen und anonymen Beschwerdeverfahrens für die Mitteilung von Rechtsverstößen oder menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken.
Neues aus unserem Blog:
13. Mai 2024
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Bei der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ oder kurz „CSDDD“, handelt es sich um einen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit
12. September 2022
Umsetzungshilfe für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 17.08.2022 eine Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. Diese soll Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen.…
4. August 2022
BAFA versendet ersten „Reminder“ zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Im Juli 2022 hat der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein erstes offizielles Erinnerungsschreiben zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) versendet. Das Schreiben ging an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die in der Regel…