Von der Analyse bis zur Implementierung
Datenschutz & IT-Sicherheit
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gehört zu den schärfsten Datenschutz-Gesetzen der Welt. Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, riskieren Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.
Die rechtssichere Umsetzung der datenschutzrechtlich geforderten Anforderungen und eine sichere IT-Umgebung ist deshalb zwingend für jedes Unternehmen.
Wir setzen für Sie alle datenschutzrechtlichen Anforderungen rechtssicher um und beraten Sie bei der Absicherung Ihrer IT-Umgebung. Dafür analysieren wir den Ist-Zustand und erarbeiten mit Ihnen notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Umsetzung. Sofern gewünscht, greifen wir hierbei auf ein digitales Tool zurück, was bei der rechtssicheren Umsetzung und Implementierung der notwendigen Prozesse unterstützt.
Individuelle Beratung und umfassende Angebote
Unsere Leistungen im Überblick:
Ihr Partner beim Datenschutz
Externer Datenschutzbeauftragter
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter:innen, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind, benötigen einen Datenschutzbeauftragten. Auf Wunsch übernehmen wir diese Funktion dauerhaft für Sie. Die Vorteile gegenüber der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten sind vielfältig.
Datenschutzverstößen vorbeugen
Datenschutz-Compliance
Umsetzung der Anforderungen nach DSGVO und BDSG, insb.
- Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen
- Abstimmung und Erstellung der erforderlichen Datenschutzerklärungen (z.B. für Webseite und Kunden)
- Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Erarbeitung eines Löschkonzepts
- Erstellung der erforderlichen Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA)
Sofern gewünscht: Einsatz eines digitalen Tools.
Teilprozesse rechtssicher auslagern
Auftragsverarbeitung
Erstellung und Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit externen Dienstleistern und konzernintern.
Mitarbeitende sensibilisieren
Schulungen
Koordinierung und Durchführung der erforderlichen Schulungen Ihrer Mitarbeiter:innen.
Neues aus unserem Blog:
23. April 2024
Umgang mit E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter:innen
Ob erlaubt oder nicht erlaubt: Berufliche E-Mail-Postfächer werden in den meisten Fällen auch für private Zwecke genutzt.
22. März 2024
Datenschutz am Arbeitsplatz – Umgang mit Beschäftigtendaten
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Schutz von Daten zu einem der wichtigsten Anliegen geworden, insbesondere wenn es um sensible Informationen von Beschäftigten geht.
15. Juli 2023
Der neue Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für den Datentransfer in die USA: Ein wichtiger Schritt für Datenschutz und Handel
Der Datentransfer zwischen der EU und den USA stand lange Zeit im Fokus der Datenschutzdebatte. Früher basierte der Datenaustausch auf dem Safe-Harbor-Abkommen und dem EU-US-Privacy Shield. Beide Abkommen wurden durch den EuGH für unwirksam erklärt („Schrems I – Urteil“ und „Schrems II – Urteil“).……
4. April 2023
Rechtssicherer Einsatz von Microsoft 365 – geht das?
Ob Microsoft 365 rechtsicher eingesetzt werden kann, ist nach wie vor unklar. Nach einem Bericht der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) aus November 2022 kann Microsoft aktuell keinen Nachweis dafür erbringen, dass Microsoft 365 datenschutzrechtskonform…
10. August 2022
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) zählt zu den strengsten Datenschutzgesetzen der Welt. Unternehmen, welche gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, riskieren Strafen von bis zu € 20 Millionen oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.