4. August 2022In Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz1 Minutes

Im Juli 2022 hat der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein erstes offizielles Erinnerungsschreiben zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) versendet.

Das Schreiben ging an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

Unternehmen dieser Größenordnung fallen ab dem 1. Januar 2023 unter das LkSG und sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Zu diesen Sorgfaltspflichten gehören:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Ferner muss eine interne Zuständigkeit (sog. „Menschenrechtsbeauftragter“) geschaffen werden.

BAFA bietet umfangreiche Informationen

Das BAFA ist für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des LkSG zuständig und versteht sich darüber hinaus auch als Dienstleister für die betroffenen Unternehmen: Auf der Homepage des BAFA steht bereits jetzt ein vielfältiges Informationsangebot zur Umsetzung des LkSG bereit, welches kontinuierlich ausgebaut wird:

zu BAFA

kln.secure unterstützt bei der Umsetzung

Bei Bedarf können wir Sie bei der Umsetzung des LkSG unterstützen. Wir sind im Bereich ESG und Supply Chain Management spezialisiert und können bereits auf einen großen Erfahrungsschatz bei der Umsetzung des LkSG zurückgreifen.

Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Funktion des „externen Menschenrechtsbeauftragten“ und gewährleisten damit, dass Sie sämtliche gesetzlichen Anforderungen nachhaltig erfüllen.