Die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) zählt zu den strengsten Datenschutzgesetzen der Welt. Unternehmen, welche gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, riskieren Strafen von bis zu € 20 Millionen oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.
Die Erfüllung der Anforderungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie eine sichere IT-Umgebung sind für jedes Unternehmen daher verpflichtend. Um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sicherzustellen und zu überwachen, sollte jedes Unternehmen, welches in größerem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen – auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Für die Unternehmen stellt sich die Frage, ob der DSB intern oder extern bestellt werden soll. Im Folgenden möchten wir Ihnen dazu einmal die wesentlichen Vorteile eines externen DSB gegenüber einem internen DSB aufzählen.
Geringere Kosten:
Im Vergleich zur durchschnittlichen Vergütung eines internen DSB (ca. 50-85.000 €/Jahr) ist der externe Datenschutzbeauftragte grundsätzlich kostengünstiger. Darüber hinaus besteht keine Notwendigkeit, in die laufende Aus- und Weiterbildung eines externen DSB zu investieren, was wiederum Kosten für das Unternehmen einspart. Bei einem internen DSB muss das Unternehmen hingegen Fortbildungen bezahlen, um die gesetzlich geforderte Fachkompetenz aufrechtzuerhalten.
Hohe Fachkompetenz und unternehmensübergreifendes Know-how:
Ein externer DSB bringt eine hohe Expertise im Datenschutz mit und kann seine Erfahrung und sein Wissen aus der Beratung anderer Unternehmen einbringen („cross-company know-how“).
Kein Interessenkonflikt:
Da der externe DSB nicht Teil des Unternehmens ist, kann es zu keinen Interessenkonflikten kommen. Der externe Datenschutzbeauftragte agiert stets unbefangen und unabhängig.
Kein (erhöhter) Kündigungsschutz:
Da der externe DSB kein Arbeitnehmer ist, besteht kein (erhöhter) Kündigungsschutz.