16. Mai 2023In Hinweisgeberschutzgesetz1 Minutes

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist endlich da. Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt.

Monatelange Hängepartie

Koalition und Union konnten sich bisher nicht einigen. Gegner des Gesetzes warnten unter anderem vor den hohen Kosten für die Unternehmen. Zudem entstünden einmalige Kosten von 190 Millionen Euro für die Umsetzung. Laut Gesetzesentwurf beträgt der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft rund 200,9 Millionen Euro.

Anfang April forderte die Union daher einen Vermittlungsausschuss ein, der den Konflikt lösen sollte. Am 11. Mai hat das Plenum des Bundestages dem Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Es sind Anpassungen bei den Meldewegen geplant. Zum Beispiel sollen Meldestellen nicht mehr dazu verpflichtet sein, auch anonyme Hinweise entgegenzunehmen. Außerdem soll die Strafe für Gesetzesverstöße nun von 100.000 auf 50.000 Euro herabgesetzt werden. Weitere Änderungen betreffen die Beweisregelung bei Benachteiligung.

Bundesregierung im Verzug

Bereits seit Dezember 2022 befindet sich die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz in Verzug. Deutschland hätte schon zu dieser Zeit die Hinweisgeberrichtlinie der EU in ein nationales Gesetz umsetzen müssen. Die EU hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, was Deutschland bisher ca. 62.000 Euro Strafe pro Tag gekostet hat.

Das Warten hat nun ein Ende. Unter dem Druck eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens konnten sich Bundestag und Bundesrat mit Hilfe des Vermittlungsausschusses auf eine mehrheitsfähige Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) einigen.

Alle Infos zum neuen Gesetz und was Unternehmen jetzt tu müssen gibt es in unseren FAQ:
https://kln-hinweisgebersystem.de/#faq